Kanzlei Tykwer & Kirsch
Carsten Tykwer
Heidenoldendorfer Straße 134
32758 Detmold
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Sobald ein Mieter stirbt, treten die Erben an seine Stelle. Neben ausstehender Miete zählen auch Renovierungsansprüche des Vermieters zu den Nachlassverbindlichkeiten. Dem kann der Erbe nur durch eine rechtzeitige Ausschlagung des Erbes entgehen.
Ist die Ausschlagungsfrist von sechs Wochen versäumt worden, kann gegebenenfalls die Anfechtung der Annahme erklärt werden. Auf diese Weise hat der Erbe die Möglichkeit der Haftung zu entgehen.