Kanzlei Tykwer & Kirsch
Carsten Tykwer
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Bei der Rückgabe einer Mietsache sind ungewöhnliche Farbanstriche durch den Mieter immer wieder ein häufiges Problem. Bei ungewöhnlichen Farben wie zum Beispiel lila, schwarz, türkis, rot oder altrosa geht die Rechtsprechung immer grundsätzlich von einem Schadensfall aus.
In der Regel ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet, eine derartige Farbgestaltung zu akzeptieren. Allerdings ist in diesem Zusammenhang die entscheidende Frage: Ist im Mietvertrag eine wirksame Renovierungsklausel vereinbart worden? Denn eine unwirksame Renovierungsklausel kann einen Schadensersatzanspruch entfallen lassen.
In solch einem Fall kommt es jedoch stets auf die individuelle Betrachtung des Einzelfalls an. Dabei spielt auch die genaue Dauer des Mietverhältnisses eine große Rolle.