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Kanzlei Tykwer & Kirsch
Carsten Tykwer

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Amtsgericht Lemgo, 19 C 458/11 / 29.03.2012

Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 120,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2011 zzgl. der entstandenen außergerichtlichen Kosten in Höhe von 46,41 Euro zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Streitwert: 120,00 Euro.